Nein, wenn die Ausrüstung direkt Ihrem Unternehmen gehört, können Sie sie nach Belieben bearbeiten. Überprüfen Sie jedoch zuerst in Ihrem Kaufvertrag, ob Rückkaufvereinbarungen getroffen wurden.
Nein, wenn die Ausrüstung direkt Ihrem Unternehmen gehört, können Sie sie nach Belieben bearbeiten. Überprüfen Sie jedoch zuerst in Ihrem Kaufvertrag, ob Rückkaufvereinbarungen getroffen wurden.